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Wissenswertes

Informationen zum Thema Scheibenreparatur << finden Sie hier >>

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Werfen Sie doch eimal einen Blick drauf... die Broschüren << finden Sie hier >>

Wer den Schaden hat...

...muss sich um viele Dinge kümmern. Denn gerade nach einem Unfall haben Autofahrer alle Hände voll zu tun, um bei der Schadensregulierung nicht plötzlich im Regen zu stehen. Viele Geschädigte wissen allerdings oft nicht, welche Rechte sie haben. Darum hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) eine Broschüre mit Tipps herausgegeben, die als Leitfaden im Haftpflichtschadensfall weiter hilft. Sie ist erhältlich in den Meisterbetrieben der Kfz-Innung.

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Die Klimaanlage

Auto-Klimaanlagen sind das ganze Jahr hindurch eine Wohltat für Fahrer und Beifahrer. Sie ist nicht nur komfortabel, sondern leistet auch einen wesentlichen Beitrag zur Senkung des Unfallrisikos. Denn wer zu heiß fährt, fährt gefährlich!
Im überhitzten Fahrzeug lassen Reaktionsvermögen und Konzentration des Fahrers erheblich nach. Steigt z.B. die Innentemperatur von 22°C auf 37°C, erhöht sich das Unfallrisiko um satte 30%*(Quelle: Auto Bild 21/2). Eine gut eingestellte Klimaanlage hingegen sorgt auch bei hochsommerlichen Außentemperaturen oder starker Sonnenstrahlung für maximale Fahrsicherheit!

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Der Pollenfilter

Zusätzlich ist der Innen-raumfilter (Pollenfilter) für die saubere Luft im Innenraum wichtig. Er filtert Pollen, Staub, Schmutz und viele weitere Dinge aus der Luft. Der Innenraumfilter sollte einmal im Jahr ausgetauscht werden. um z.B. gesundheitliche Belastungen zu vermeiden

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Warten Sie nicht länger und lassen Sie Ihre Klimaanlage im Fahrzeug kontrollieren. Die Umwelt und Ihre Gesundheit danken Ihnen dafür....

Service: Sie haben die freie Wahl!

Bei Wartung und Inspektion muss es nicht die Vertragswerkstatt sein

GARANTIEANSPRÜCHE. Autobesitzer können Ihren Neuwagen in Vertragswerkstätten oder markenungebundenen (freien) Werkstätten warten lassen. Wenn die Arbeiten sachgerecht nach Herstellerangaben erledigt werden, spielt es keine Rolle welche Werkstatt sie vornimmt. Kein Kfz-Händler oder Autobauer darf Ansprüche aus der Sachmängelhaftung oder Garantie ablehnen, weil Wartung und Inspektion des Autos nicht beim Vertragshändler durchgeführt wurden. In einer aktuellen Umfrage der Juristischen Zentrale des ADAC sagen fast alle Kfz-Hersteller zu, sich künftig an diese neue Regelung zu halten.
Sollte Ihr Kfz-Händler anderer Meinung sein, informieren Sie bitte den ADAC! Wir werden der Sache dann nachgehen.

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